Mandat und Kosten

Mandat

Sofern Sie eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung durch uns wünschen, können Sie einfach die nachstehende mit einem Link versehene Vollmacht herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und an uns per Post oder vorab per Fax oder E-Mail senden. Vergessen Sie hierbei nicht Ihre Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer etc.) anzugeben, damit wir Sie nach Erhalt der Vollmacht kontaktieren können, um einen Besprechungstermin mit Ihnen zu vereinbaren oder um vorab fernmündlich die Sach- und Rechtslage mit Ihnen zu erörtern.

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ME_VOLLMACHT.pdf (95KB)

Honorar

Die Vergütung der Rechtsanwälte richtet sich allgemein seit dem 01. Juli 2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), zuletzt geändert am 10.8.2021.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Wert der Angelegenheit sowie dem Umfang und der Schwere der Tätigkeit.

  • Es ist immer möglich, individuelle Vergütungsvereinbarungen auf Basis von Stundensätzen oder Pauschalen zu treffen. Für Beratungsleistungen werden Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen.
  • Hinweise zu den Grundlagen der Rechtsanwaltsvergütung sowie Gebührentabellen finden Sie im Internetangebot der Bundesrechtsanwaltskammer.
  • Hinweise über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe (PKH) und Beratungshilfe finden Sie im Internetangebot des Bundesjustizministeriums.


    Die Beratungshonorare vereinbaren wir je nach Komplexität und Umfang der Angelegenheit als Zeit- oder Pauschalhonorare.